Fördermittel

Arbeitgeber, die hör- oder sprachbehinderte Menschen beschäftigen, haben gute Chancen auf Unterstützung. In Wohngebäuden dagegen ist die Förderung eine Herausforderung. Die Integrationsämter fallen in den Verantwortungsbereich der Länder – die Handhabung und Vergabe der Fördermittel ist daher nicht einheitlich geregelt.

Nutzen Sie die Chance und beantragen Sie beim Integrationsamt Fördermittel für den PROLIFT visuellen Notruf.

 

Beratung anfragen

Aufgrund der neuen Anwendung wurde das visuelle Notrufsystem noch nicht im sogenannten Hilfsmittelkatalog der Krankenkasse aufgenommen, was eine Bezuschussung vereinfachen würde. Wir versuchen weiterhin tatkräftig Überzeugungsarbeit zu leisten, damit sich auch Menschen mit Hör- bzw. Sprachbehinderung in jedem Aufzug sicher fühlen können.

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