Der Countdown läuft! Bis 31.12.2020 müssen alle Aufzüge nachgerüstet sein.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Aufzüge hat die Vorschriften bereits mit Wirkung zum 01.06.2015 verschärft. Die sogenannte Ausnahmefrist läuft nun zum Ende des Jahres aus. Bis dahin müssen alle Ihre Aufzüge der gängigen Norm entsprechen und nachgerüstet sein.

Vorschrift der Zweiwege-Kommunikation – was bedeutet das?
Moderne Notrufsysteme garantieren eine sichere Verbindung zu einem ständig verfügbaren Notdienst. Eine Befreiung muss hierbei innerhalb von 30 Minuten eingeleitet werden. Das heißt im Einzelnen:
- 2-Wege-Kommunikation ist vorhanden.
- Notfallplan und Maßnahmen sind erstellt.
- Aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist auf den Grundlagen des Stands der Technik bewertet.
- Anpassungskonzept ist vorhanden, falls Stand der Technik angepasst werden muss.
Nachfolgende Punkte benötigen Sie:
- Ein Zweiwege-Kommunikationssystem für den Sprechkontakt zwischen eingeschlossenen Personen und einer ständig besetzten Stelle.
- Die automatische Übermittlung des Standorts Ihres Aufzugs und der möglichen Fehlerursache sowie elektronische Dokumentation jedes Notrufs.
- Eine zyklische Selbstanalyse der Stromversorgung und Back-Up-Batterie sowie täglicher Funktionstest der Telefonverbindung garantieren den zuverlässigen Betrieb.
- Ein zertifiziertes Notrufsystem, das für Anlagen jeglichen Typs und aller Hersteller einsetzbar ist.
Das alles bieten wir Ihnen mit dem gewohntem PROLIFT-Rundumservice und Qualität Made in Germany. Sie sind sich noch unsicher, welche Komponenten Sie wie genau nachrüsten können oder sollen? Wir beraten Sie gern und finden für jede Ausgangsbasis die passende Lösung. Senden Sie uns Ihre Anfrage über das nachfolgende Kontaktformular: